Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle entgeltlichen Verträge mit der DeBott GmbH (im Folgenden „DeBott“) hinsichtlich der Nutzung der Plattform „Salaritas“ (nachfolgend „Gehaltstool“), der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sowie dem Erwerb des FairPay-Zertifikats. Sie gelten nicht für Testnutzungen.
- Die Leistungen von DeBott richten sich ausschließlich an Unternehmen (B2B). Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
- Mit der Bestellung oder Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
- Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DeBott stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 Vertragsgegenstand Salaritas (Gehaltstool)
- Die DeBott GmbH betreibt die digitale Plattform „Salaritas“, ein webbasiertes Analysetool zur Auswertung, Benchmarking und Visualisierung von Gehaltsdaten auf Stellenebene.
- Salaritas wird als entgeltpflichtige Lizenz zur Verfügung gestellt. Testversionen sind unverbindlich und nicht Bestandteil dieser AGB.
- Das Tool basiert auf einer umfassenden Datenbasis mit derzeit rund 1.000.000 aktuellen, qualitätsgesicherten Gehaltsdatensätzen aus Deutschland. Für andere Länder ist die Datenabdeckung derzeit nicht verfügbar. Eine Erweiterung auf zusätzliche Länder ist grundsätzlich möglich, jedoch mit separaten Kosten verbunden.
- Das zugrunde liegende Berechnungsmodell wird regelmäßig aktualisiert, mindestens jedoch zweimal pro Jahr.
2.1 Vertragsabschluss, Freischaltung, Laufzeit
- Der Vertrag kommt mit der Bestellung durch den Kunden, Annahme durch DeBott und anschließender Freischaltung zur Nutzung von Salaritas zustande.
- Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Bestellung. Die Rechnung wird dem Kunden unmittelbar nach oder mit der Freischaltung übermittelt.
- DeBott behält sich vor, Bestellungen abzulehnen.
- Die Lizenzlaufzeit beträgt regulär 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Freischaltung. Zusatzfunktionen, die später freigeschaltet werden, unterliegen derselben Laufzeit.
- Der Lizenzvertrag gilt ausschließlich für die im Vertrag genannte Gesellschaft. Tochter-, Mutter- oder Schwestergesellschaften benötigen jeweils eigene Lizenzvereinbarungen.
2.2 Vergütung
- Die Nutzung von Salaritas erfolgt kostenpflichtig gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder individuell vereinbarten Konditionen.
- Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40€ gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnet.
- Bei Zahlungsverzug ist DeBott berechtigt, die Nutzung von Salaritas vorübergehend auszusetzen. Kommt der Kunde einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht nach, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.3 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Individuelle Reports und Analysen
- Individuelle Reports (z. B. Einzelanalysen, Benchmarks oder Gehaltsspiegel) basieren auf den in Salaritas verarbeiteten Daten und werden auf Kundenwunsch erstellt.
- Diese Reports können einmalig oder im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz beauftragt werden.
- Ein Abonnement kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des aktuellen Nutzungszeitraums gekündigt werden.
4 Lizenzrecht und Nutzungsumfang
- DeBott gewährt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Recht, Salaritas ausschließlich zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen zu verwenden.
- Die Nutzung umfasst auch das Erstellen von internen Auswertungen zur Gehaltsstruktur, Vergütungsstrategie oder Personalplanung.
- Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Auswertungen außerhalb des eigenen Unternehmens ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
- Der Kunde darf technische Schutzmechanismen nicht umgehen oder das Tool dekompilieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt.
- Marken, Urhebervermerke und Logos dürfen weder entfernt noch verändert werden.
- Die Lizenz gilt jeweils personenbezogen. Jeder Nutzer erhält einen individuellen Zugang, der nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Weitere Nutzerzugänge innerhalb desselben Unternehmens sind kostenpflichtig und müssen separat gebucht werden.
5 Beratungsleistungen
- Beratungsleistungen von DeBott werden ausschließlich auf Basis individueller Vereinbarungen erbracht. Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung werden jeweils projektspezifisch festgelegt.
- Die in diesen AGB enthaltenen Regelungen gelten ergänzend, soweit im individuellen Beratungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
6 FairPay-Zertifikat
- Das FairPay-Zertifikat wird Unternehmen verliehen, die nachweislich faire Gehaltsstrukturen aufweisen. „Fair“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vergütung innerhalb des Unternehmens gleichartig ausfällt und Gehaltsunterschiede nur in einem vertretbaren Rahmen auftreten.
- Grundlage der Bewertung ist ein Vergleich mit den Marktdaten aus der Salaritas-Gehaltsdatenbank. Wenn die unternehmensinternen Gehälter für ein Stellenprofil im Bereich zwischen unterem und oberem Quartil der Marktwerte liegen, gilt dies als fair.
- Der Test zur Einordnung der Gehaltsdaten ist kostenlos und unverbindlich. Erst bei Beauftragung des Zertifikats wird eine Gebühr für die Ausstellung, den Kurzreport sowie das Nutzungsrecht des Zertifikats fällig.
- Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf das geprüfte Kalenderjahr begrenzt. Die Nutzung des Zertifikats ist ausschließlich im vereinbarten Zeitraum und nur im Zusammenhang mit dem geprüften Unternehmensbereich erlaubt.
7 Datenschutz
- Die DeBott GmbH verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und zum sorgfältigen Umgang mit allen personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten.
- Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insb. DSGVO). Soweit erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, keine Klarnamen von Mitarbeitenden zu übermitteln. Es sollen stattdessen anonyme IDs oder Personalnummern verwendet werden.
- DeBott ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf identifizierbare Personen oder Unternehmen zulassen, zur Qualitätssicherung sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Datenbasis und des Analysemodells innerhalb von Salaritas zu verwenden. Kunden, die eine solche Nutzung ihrer anonymisierten Daten nicht wünschen, können dem jederzeit in Textform widersprechen.
8 Haftung
- DeBott haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt und nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegeben.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleibt ebenfalls unberührt.
9 Referenznennung
- DeBott ist berechtigt, den Firmennamen des Kunden in einer Referenzliste (z. B. auf der Website) aufzuführen.
- Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er dem jederzeit in Textform widersprechen.
10 Unzulässige Nutzung
- Der Kunde ist verpflichtet, DeBott zu informieren, wenn Nutzer mit Zugang zu Salaritas das Unternehmen verlassen, damit die Zugänge gesperrt werden können.
- Eine Nutzung der Daten für Dritte, insbesondere durch externe Berater, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
11 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DeBott GmbH.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.