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Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Wie Unternehmen mit Vergütungsanalysen Wettbewerbsvorteile schaffen können

Europäisches Parlament im Bezug auf EU Entgelttrasnparenzrichtlinie
olrat - stock.adobe.com

Einleitung

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Neben rechtlichen Vorgaben birgt sie jedoch auch Chancen: Durch strukturierte Vergütungsanalysen lassen sich Wettbewerbsvorteile erzielen und die Arbeitgeberattraktivität steigern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Richtlinie nutzen können, um Ihre Gehaltsstrukturen optimal auszurichten.

Hintergrund zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Richtlinie tritt am 7. Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, regelmäßige Gehaltsanalysen durchzuführen, um geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede offenzulegen. Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden müssen jährlich berichten; Unternehmen mit 150 bis 249 Mitarbeitenden alle drei Jahre. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden. Laut einer EU-Kommissionsstudie aus dem Jahr 2022 beträgt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der EU aktuell 13 %.

Herausforderungen für Unternehmen

Viele Unternehmen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, relevante Gehaltsdaten effektiv auszuwerten und eine objektive, transparente Gehaltsstruktur aufzubauen. Häufig fehlen sowohl geeignete Tools als auch standardisierte Prozesse, was zu erheblichem Mehraufwand führen kann.

Wie Vergütungsanalysen helfen (Ratgeber-Teil)

Eine professionelle Vergütungsanalyse basiert auf objektiven Marktdaten und internen Strukturen. Folgende Schritte sind dabei entscheidend:

  1. Sammlung relevanter Daten (interne Gehaltsdaten und externe Marktvergleiche)
  2. Auswertung und Benchmarking der Daten
  3. Identifikation von Entgeltlücken und deren Ursachen
  4. Ableitung gezielter Maßnahmen für eine transparente Gehaltsstruktur

Digitale Lösungen, wie beispielsweise unser Gehaltstool, ermöglichen eine schnelle, automatisierte und präzise Durchführung dieser Schritte, reduzieren Fehlerquellen und erhöhen die Aussagekraft der Ergebnisse.

Praxisbeispiel (Case Study)

Ein mittelständisches Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden sah sich mit der Herausforderung konfrontiert, unklare Gehaltsstrukturen und potenzielle Entgeltungleichheiten transparent zu machen. Durch den Einsatz unseres Gehaltstools konnten innerhalb kurzer Zeit Gehaltsdaten strukturiert ausgewertet und benchmarkorientiert verglichen werden. Das Ergebnis: eine transparente, gerechte und wettbewerbsfähige Vergütungsstruktur, die nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärkt.

Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen

Um die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen, empfiehlt es sich, systematisch vorzugehen:

  • Nutzen Sie datengetriebene Tools wie unser Gehaltstool für präzise und schnelle Analysen.
  • Verknüpfen Sie Ihre Vergütungsstrategie gezielt mit Employer Branding und Wettbewerbsvorteilen.
  • Überprüfen und analysieren Sie frühzeitig Ihre bestehenden Gehaltsstrukturen, um rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen.

Sprechen Sie uns gerne für eine individuelle Beratung oder eine unverbindliche Demo unseres Gehaltstools an.

Berichtspflichten für Unternehmen nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Ab dem 7. Juni 2027 müssen Unternehmen in der EU umfassende Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle offenlegen. Die Berichtspflichten hängen von der Unternehmensgröße ab:

Hinweis:
Besteht ein Lohnunterschied von mehr als 5 % innerhalb einer Arbeitnehmergruppe, ist eine Überprüfung der Gehaltsstruktur gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung verpflichtend. Ungerechtfertigte Unterschiede müssen innerhalb von sechs Monaten korrigiert werden (Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie).

Quelle: Europäische Kommission – Entgelttransparenzrichtlinie 2023

Gratis-Checkliste zum Download

Für Ihre Umsetzung bieten wir eine kostenlose Checkliste an: „Schritt-für-Schritt zur transparenten Gehaltsstruktur“.

Checkliste Entgelttransparenzrichtlinie

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23. April 2025