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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für entgeltliche Verträge mit der DeBott GmbH (DeBott) über die Nutzung der Plattform „Compensation Radar“ (vormals „Salaritas“, nachfolgend Gehaltstool), Beratungsleistungen, individuelle Reports und Analysen sowie den Erwerb des FairPay-Zertifikats. Für unverbindliche Testnutzungen gelten sie nicht.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
  3. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn ihre Geltung vereinbart wird. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner Bestellung Gelegenheit, die AGB einzusehen und zu speichern.
  4. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn DeBott ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
  1. DeBott betreibt Compensation Radar als webbasiertes Werkzeug zur Analyse, zum Benchmarking und zur Visualisierung von Vergütungsdaten auf Stellenebene.
  2. Das Gehaltstool wird als entgeltpflichtige Lizenz zur Verfügung gestellt. Unverbindliche Testversionen sind hiervon ausgenommen.
  3. Datenumfang, verfügbare Länder und freigeschaltete Funktionen richten sich nach dem jeweiligen Angebot und der Lizenzvereinbarung. Zusätzliche Länderpakete oder Funktionen können gesondert vergütet werden.
  4. Das zugrunde liegende Berechnungsmodell wird regelmäßig aktualisiert, mindestens zweimal jährlich. Marktwerte sind analytische Vergleichswerte und keine Zusage eines bestimmten individuellen Gehalts.
  1. Der Lizenzvertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme durch DeBott zustande. Die anschließende Freischaltung ermöglicht die Nutzung des vereinbarten Leistungsumfangs.
  2. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Bestellung. Die Rechnung wird unmittelbar nach oder mit der Freischaltung übermittelt.
  3. DeBott behält sich vor, Bestellungen abzulehnen.
  4. Die reguläre Lizenzlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung. Später freigeschaltete Zusatzfunktionen unterliegen derselben Laufzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Die Lizenz gilt für die im Vertrag genannte Gesellschaft. Tochter-, Mutter- und Schwestergesellschaften benötigen eigene Lizenzvereinbarungen, sofern sie nicht ausdrücklich in die bestehende Vereinbarung einbezogen sind.
  1. Die Nutzung erfolgt gemäß der vereinbarten Preisliste oder individuell vereinbarten Konditionen. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
  2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
  3. Bei Zahlungsverzug kann DeBott die Nutzung vorübergehend aussetzen. Kommt der Kunde einer vereinbarten Ratenzahlung nicht nach, kann der offene Gesamtbetrag nach Maßgabe der Ratenzahlungsvereinbarung und der gesetzlichen Voraussetzungen fällig gestellt werden.
  1. Der Lizenzvertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Individuelle Reports, etwa Einzelanalysen, Benchmarks oder Gehaltsspiegel, werden auf Grundlage der vereinbarten Datenbasis und der vom Kunden übermittelten Stellen- und Unternehmensangaben erstellt.
  2. Reports können einmalig oder im Rahmen einer gesondert vereinbarten dauerhaften Nutzung beauftragt werden. Ein Abonnement kann zum Ende des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraums gekündigt werden.
  3. Bei einer Bestellung über den Gehaltsreport-Fragebogen gibt der Kunde mit „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Eine automatisch angezeigte Bestellnummer bestätigt den Eingang; die Annahme durch DeBott erfolgt gesondert in Textform oder durch Erbringung der Leistung.
  4. Der Preis je Report und der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Die Bearbeitung beginnt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Ein verbindlicher Liefertermin bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Der Kunde stellt die für die Analyse erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereit. Reports beziehen sich auf das beschriebene Stellenprofil und ersetzen keine individuelle arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Prüfung.
  1. DeBott gewährt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten internen Einsatz im lizenzierten Unternehmen.
  2. Zulässig sind interne Auswertungen zur Gehaltsstruktur, Vergütungsstrategie und Personalplanung im vereinbarten Umfang.
  3. Weitergabe an Dritte sowie Vervielfältigung oder Veröffentlichung außerhalb des lizenzierten Unternehmens bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Technische Schutzmechanismen dürfen nicht umgangen und das Tool darf nicht dekompiliert werden, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
  5. Marken, Urhebervermerke und Logos dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
  6. Nutzerzugänge sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. Weitere Nutzerzugänge sind gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig, soweit die Lizenzvereinbarung nichts anderes vorsieht.
  1. Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung von Beratungsleistungen werden projektspezifisch vereinbart.
  2. Diese AGB gelten ergänzend, soweit die individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes regelt.
  1. Das FairPay-Zertifikat wird nach gesonderter Beauftragung für den vereinbarten Prüfungsumfang erteilt. Bewertet wird die Vergütung der einbezogenen Stellenprofile anhand der vereinbarten Marktdaten und Kriterien.
  2. Für die marktbezogene Bewertung gilt eine Vergütung zwischen dem unteren und oberen Quartil der verwendeten Vergleichsgruppe als innerhalb des definierten Marktbereichs. Diese Einordnung ist kein Nachweis der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Equal-Pay-Anforderungen und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
  3. Der Test zur ersten Einordnung ist kostenlos und unverbindlich. Bei Beauftragung des Zertifikats wird die vereinbarte Gebühr für Ausstellung, Kurzreport und Nutzungsrecht fällig.
  4. Das Zertifikat gilt für das geprüfte Kalenderjahr und ausschließlich für den geprüften Unternehmensbereich. Es darf nur innerhalb dieses Umfangs und Zeitraums genutzt werden.
  1. DeBott behandelt personenbezogene und unternehmensbezogene Daten vertraulich und verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO.
  2. Soweit DeBott personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
  3. Der Kunde übermittelt nur für den vereinbarten Zweck erforderliche Daten und ist für die Zulässigkeit ihrer Bereitstellung verantwortlich. Klarnamen von Beschäftigten sollen nicht übermittelt werden; vorzugsweise sind geeignete Kennungen zu verwenden. Personalnummern und andere zuordenbare Kennungen können weiterhin personenbezogene Daten sein.
  4. DeBott darf tatsächlich anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf identifizierbare Personen oder Unternehmen zulassen, zur Qualitätssicherung sowie zur Verbesserung der Datenbasis und des Analysemodells verwenden. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten jederzeit in Textform widersprechen. Diese Regelung ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vor der Anonymisierung.
  1. DeBott haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DeBott bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und aufgrund übernommener Garantien.
  1. DeBott darf den Firmennamen des Kunden in einer Referenzliste, beispielsweise auf der Website, aufführen, soweit keine entgegenstehenden individuellen Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen.
  2. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen.
  1. Der Kunde informiert DeBott, wenn zugangsberechtigte Nutzer das Unternehmen verlassen, damit ihre Zugänge gesperrt werden können.
  2. Die Nutzung der Daten für Dritte, insbesondere durch externe Berater, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DeBott GmbH.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.